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Gebühren Kindergarten vom 01.09.2023 -31.08.2024

  • Aufnahmegebühr: 50,00 € einmalig

Betreuungsbeiträge1 durchschnittliche tägliche Buchungsstunden

  • Mehr als 4 bis 5 Std.: 122,00 € pro Monat

  • Mehr als 5 bis 6 Std.: 129,00 € pro Monat

  • Mehr als 6 bis 7 Std.: 147,00 € pro Monat

  • Mehr als 7 bis 8 Std.: 164,00 € pro Monat

  • Mehr als 8 bis 9 Std.: 177,00 € pro Monat

  • Mehr als 9 bis 10 Std.: 194,00 € pro Monat

  • Spielgeld (inkl. Portfolio): 5,00 € pro Monat

Stand: September 2023

Verpflegungskosten1 pauschal inkl. Getränke

  • 5-Tagesplatz Bio Menü: 96,00 € pro Monat

Sonderkost-Verwaltungsgebühr1

  • medizinisch indiziert (nur mit ärztlichem Attest): 15,00 €/Monat

  • Sonderfälle divers: 10,00 €/Monat

1 Bei den vorstehenden Kosten handelt es sich um eine Mischkalkulation, in der Eingewöhnung, Schließzeiten, etc. berücksichtigt sind.

Elterndienste (4 Std. pro Kindergartenjahr und Familie)

  • Kosten für nicht erbrachte Pflichtstunden: 20,00 € pro Stunde

Beitragsentlastung

Der Freistaat Bayern zahlt einen Beitragszuschuss. Dieser Beitragszuschuss in Höhe von 100 € pro Kind und Monat ist mit einer Stichtagsregelung an das Betreuungsjahr gekoppelt. Er gilt ab dem 1. September des Kalenderjahres, in dem das Kind drei Jahre alt wird, und wird bis zur Einschulung gezahlt.

Zuschüsse

Zuschüsse zu den Betreuungskosten können bei Ihrem zuständigen Amt für Jugend und Familie beantragt werden.

Geschwisterrabatt

Besuchen mehrere Kinder einer Familie (mit Wohnsitz in Penzberg) gleichzeitig eine Kindertageseinrichtung in Penzberg, erhält das 2. Kind eine Ermäßigung des Betreuungsbeitrages in Höhe von 50 Prozent, das 3. Kind und jedes weitere Kind eine Befreiung des Betreuungsbeitrages. Die Familienermäßigung wird von der Stadt Penzberg einrichtungsübergreifend in Penzberg gewährt. Die Ermäßigung erfolg auf den jeweils günstigeren Beitrag.

Für Familien ohne Wohnsitz in Penzberg gilt folgende Regelung: besuchen mehrere Kinder einer Familie das Spatzennest, so erhalten das 2. und jedes weitere Kind von der Spatzennest Familienservice gGmbH eine Ermäßigung des Betreuungsbeitrages in Höhe von 50 Prozent. Die Ermäßigung erfolgt auf den jeweils günstigeren Beitrag.

Die Anzahl der zu betreuenden Kinder einer Familie ist durch Vorlage geeigneter Unterlagen zu belegen. Wird kein Nachweis erbracht, entfällt die Geschwisterermäßigung.