Skip to main content

Datenschutzerklärung für Bewerber der Spatzennest Familienservice gGmbH

Wir freuen uns, dass Sie sich für uns interessieren und sich für eine Stelle in unserem Unternehmen bewerben oder beworben haben. Wir möchten Ihnen nachfolgend gerne Informationen zur Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten im Zusammenhang mit der Bewerbung erteilen.

Wer ist für Datenverarbeitung verantwortlich?

Verantwortlicher im Sinne des Datenschutzrechts ist:
Spatzennest Familienservice gGmbH
Vertreten durch die Geschäftsführung Frau Monika Scheer
Daserweg 1a
82377 Penzberg
Tel. 08856 802770
E-Mail: personal@spatzennest-penzberg.de

Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten:
Munker Privacy Consulting GmbH
Pähler Str. 5a
82399 Raisting
Tel. 08807 24447-49

Der Datenschutzbeauftragte der Spatzennest Familienservice gGmbH ist unter datenschutz@spatzennest-penzberg.de oder der vorstehenden Anschrift erreichbar.
Sie finden weitere Informationen zu unserem Unternehmen, Angabe zu den vertretungsberechtigten Personen und auch weitere Kontaktmöglichkeiten in unserem Impressum.

Welche Daten von Ihnen werden von uns verarbeitet und zu welchem Zweck?

Wir verarbeiten die Daten, die Sie uns im Zusammenhang mit Ihrer Bewerbung zugesendet haben, um Ihre Eignung für die Stelle (oder ggf. andere offene Positionen in unseren Unternehmen) zu prüfen und das Bewerbungsverfahren durchzuführen.

Auf welcher rechtlichen Grundlage basiert das?

Rechtsgrundlage für die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten in diesem Bewerbungsverfahren ist primär §26 BDSG. Danach ist die Verarbeitung der Daten zulässig, die im Zusammenhang mit der Entscheidung über die Begründung eines Beschäftigungsverhältnisses erforderlich sind. Sollten die Daten nach Abschluss des Bewerbungsverfahrens ggf. zur Rechtsverfolgung erforderlich sein, kann eine Datenverarbeitung auf Basis der Voraussetzungen von Art. 6 DSGVO, insbesondere zur Wahrnehmung von berechtigten Interessen nach Art. 6 Abs. 1 lit. f) DSGVO erfolgen. Unser Interesse besteht dann in der Geltendmachung oder Abwehr von Ansprüchen.

Wie lange werden die Daten gespeichert?

Daten von Bewerberinnen und Bewerbern werden im Falle einer Absage nach sechs Monaten gelöscht. Für den Fall, dass Sie einer weiteren Speicherung Ihrer personenbezogenen Daten zugestimmt haben, werden wir Ihre Daten in unseren Bewerber-Pool übernehmen. Dort werden die Daten nach Ablauf von zwei Jahren gelöscht.
Sollten Sie im Rahmen des Bewerbungsverfahrens den Zuschlag für eine Stelle erhalten haben, verbleiben Ihre Daten in der Personalabteilung.

An welche Empfänger werden die Daten weitergegeben?

Ihre Bewerberdaten werden nach Eingang Ihrer Bewerbung von der Personalabteilung und der Geschäftsführung gesichert. Geeignete Bewerbungen werden dann intern an die Abteilungsverantwortlichen für die jeweils offene Position weitergeleitet. Dann wird der weitere Ablauf abgestimmt. Im Unternehmen haben grundsätzlich nur die Personen Zugriff auf Ihre Daten, die dies für den ordnungsgemäßen Ablauf unseres Bewerbungsverfahrens benötigen.

Wo werden die Daten verarbeitet?

Die Daten werden ausschließlich auf dem Server der Spatzennest Familienservice gGmbH verarbeitet.

Welche Rechte als “Betroffene Person” haben Sie?

Sie haben folgende Rechte als “betroffene Person” im Rahmen des Bewerbungsverfahrens:

  • Recht auf Auskunft nach Art. 15 DSGVO
  • Recht auf Berichtigung nach Art. 16 DSGVO
  • Recht auf Löschung (“Vergessenwerden”) nach Art. 17 DSGVO
  • Recht auf Einschränkung der Verarbeitung nach Art. 18 DSGVO
  • Recht auf Übertragung Ihrer Daten in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format nach Art. 20 DSGVO

Welches Beschwerderecht haben Sie?

Wenn Sie der Meinung sind, dass die Verarbeitung der Sie betreffenden personenbezogenen Daten gegen die Datenschutz-Grundverordnung verstößt, haben Sie das Recht zur Beschwerde nach Art. 77 Abs. 1 DSGVO bei einer Aufsichtsbehörde für den Datenschutz (in der Regel Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit). Die Beschwerde kann insbesondere bei der Aufsichtsbehörde eingelegt werden, die am Ort Ihres gewöhnlichen Aufenthalts oder des mutmaßlichen Verstoßes zuständig ist.